Allgemeines Besuchsverbot für KAGes-Spitäler
Um Patienten und Personal vor einer Weiterverbreitung des Virus innerhalb des Krankenhausbetriebs zu schützen, wird für alle KAGes-Standorte ab sofort ein allgemeines Besuchsverbot erlassen.
Dieses Besuchsverbot dient nicht mehr nur zum Schutz gegen eine Überauslastung der vorgehaltenen Betten für an COVID-19 erkrankte Patienten, sondern insbesondere auch dem Schutz des medizinischen und pflegerischen Personals.
Wenn die Infektion mit dem SARS-CoV-2 weiter in die Spitäler vordringt und noch mehr Personal erkrankt oder als Kontaktpersonen abgesondert werden, kann es zu personellen Engpässen kommen, die nicht nur die Behandlung der COVID-19-Patienten erschwert, sondern auch auf alle anderen Bereiche der Patientenversorgung durchschlägt. Dies muss mit allen zu Gebote stehenden Mitteln verhindert werden.
Solange sich die Tendenz eines steilen Anstiegs bei den Infektionen in Österreich nicht ändert, sind Besuchsverbote die einzige Möglichkeit, Patienten und Personal im Krankenhaus verstärkt zu schützen.
Sämtliche Ausnahmen, die dem Wohl der Patienten dienen, bleiben aufrecht. Insbesondere sind dies Verabschiedung von Sterbenden; Väter zur Begleitung bei der Geburt; Besuche bei Palliativ- und Hospizpatienten; Besuche der Eltern bei Kindern, wenn erforderlich; unbedingt notwendige Besuche, die für das Wohl des Patienten unabdingbar sind.